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Als Fahrtendienst Kierberger führen wir für folgende Sozialversicherungsträger
nachstehende Krankenbeförderungen durch:
Die Kosten für diese Fahrten werden vom jeweiligen SV-Träger (vorbehaltlich Selbstbehalt) bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzung direkt übernommen, wenn die Gehunfähigkeit des Patienten laut Satzung gegeben ist UND eine ärztliche Transportanweisung vorliegt.